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   OLG Frankfurt, 22.12.1988 - 1 U 216/87   

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https://dejure.org/1988,5971
OLG Frankfurt, 22.12.1988 - 1 U 216/87 (https://dejure.org/1988,5971)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.1988 - 1 U 216/87 (https://dejure.org/1988,5971)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 1988 - 1 U 216/87 (https://dejure.org/1988,5971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um einen Darlehensrückzahlungsanspruch aus einem geerbten Sparkassenbuch; Beweislstverteilung hinsichtlich der Einzahlung der Spareinlagen und der Höhe des Darlehens in Anbetracht einer Eintragung im Sparkassenbuch; Möglichkeit eines indiziellen Nachweises der ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1517
  • WM 1990, 496
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08

    Beweis der Auszahlung eines Sparguthabens an den Gläubiger durch die Bank;

    Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil vom 22. Dezember 1988 (1 U 216/87, NJW-RR 1989, 1517 f.) die Auffassung vertreten, ein Vermerk "aufgelöst" in den Unterlagen der Bank, der zudem noch nicht einmal mit einem Namenszeichen versehen sei, sei nicht geeignet, Beweis für eine Auszahlung zu erbringen, wenn der Forderungsinhaber noch das Sparbuch unverändert in Besitz habe.
  • OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19

    Zur Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs des Inhabers einer

    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass auch sehr lange Zeiträume keine Beweiserleichterung für die Bank mit sich bringen; diese muss die Erfüllung beweisen, auch wenn sie keine Unterlagen mehr hat und mehr als 10 Jahre seit der letzten Kontobewegung vergangen sind (vgl. - sehr streng - BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01 [keine Beweiserleichterung bei 38 Jahren zwischen letzter Eintragung im Sparbuch sogar dann, wenn das Sparbuch bis zur letzten Zeile beschriftet und in dieser Zeile "Übertrag" steht; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04 [keine Beweiserleichterung nach 35 Jahren]; OLG Köln, Urteil vom 07.04.2000, 1 U 107/99 [keine Beweiserleichterung nach 17 Jahren, bankinterne Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gegeben worden, sind für den Beweis ungeeignet]; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.1998, 1 U 216/87 [20 Jahre keine Eintragung im Sparbuch und Eintrag im Stockregister bis Sparbuch gelöscht sei]; anderer Ansicht: OLG Hamburg, Urteil vom 31.05.1998, 5 U 74/89 [Beweislastumkehr nach 20 Jahren]; OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.1995, 3 U 68/94 [Beweislastumkehr nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen]; siehe auch KG, Urteil vom 04.03.1992, 24 U 6304/91 Rn. 7 bei juris, welches von der Beweislast der Bank ausgeht, aber faktisch nach 7 Jahren recht schwache Indizien zur Überzeugungsbildung ausreichen lässt).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2022 - 17 U 151/21

    Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs aus einem

    Die Unrichtigkeit eines Sparbuchs kann insoweit nicht alleine mit bankinternen Unterlagen nachgewiesen werden (OLG Köln, Urteil vom 9. Juli 2003 - 13 U 133/02 -, juris Rn. 16; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Dezember 1988 - 1 U 216/87 -, NJW-RR 1989, 1517, 1518; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 31. Mai 1989 - 5 U 74/89 -, juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. November 2020 - 7 U 82/18 -, juris Rn. 36).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99

    Nachweis der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Bank aus dem Sparvertrag

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Unrichtigkeit eines Sparbuchs nicht mit bankinternen Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gebracht worden sind, nachgewiesen werden kann (OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1517; Gössmann a. a. O. Rnr. 34).
  • OLG Zweibrücken, 25.11.2020 - 7 U 82/18

    Anspruch auf Rückzahlung einer Spareinlage: Beweislastverteilung; Beweiskraft

    Die Unrichtigkeit eines Sparbuchs kann insoweit nicht alleine mit bankinternen Unterlagen nachgewiesen werden (OLG Köln, WM 2004, 1475, 1476; vgl. auch KG, NJW-RR 1989, 1517, 1518; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1989, 1517, 1518; OLG Hamburg, WM 1989, 1681).
  • BGH, 21.09.1989 - III ZR 55/89

    Beweislastumkehr bei Besitz eines unentwerteten Sparbuchs - Erfüllung eines

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Dezember 1988 - 1 U 216/87 - wird nicht angenommen.
  • LG Dortmund, 27.10.2017 - 3 S 1/17

    Auszahlungsanspruch aus einem Sparbuch auf Grundlage eines Sparvertrags

    Es gibt auch keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn der Inhaber des Sparbuchs über Jahrzehnte keine Eintragungen vornehmen lässt (vgl. BGH, Urt. v. 04.06.2002 - XI ZR 361/01 = NJW 2002, 2707; Urt. v. 21.09.1989 - III ZR 55/89 = NJW-RR 1989, 1518; so auch OLG Celle, Urt. v. 18.06.2008 - 3 U 39/08 = BKR 2008, 525; OLG Frankfurt, Urt. vom 22.12.1988 - 1 U 216/87 = NJW-RR 1989, 1517; OLG München, Urt. vom 04.10.2000 - 3 U 3574/00 -, juris; OLG Köln, a.a.O.).
  • LG Oldenburg, 27.03.1998 - 2 S 1511/97

    Anspruch auf Rückzahlung eines in einem Sparbuch angeführten Guthabens;

    Die Beweislast für die Erfüllung des Rückzahlungsanspruches liegt bei der beklagten Bank (vgl. OLG Frankfurt v. 22.12.1988, WM 1990, 496; KG v. 04.03.1992, NJW-RR 1992, 1195).
  • KG, 04.03.1992 - 24 U 6394/91

    Rückforderung des Sparbuchs bei voller Rückzahlung geleisteter Spareinlagen

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